Immer mal bekomme ich Nachrichten mit Fragen von euch, die zeigen, dass noch nach wie vor viel Unsicherheit darüber herrscht, welche Regeln und Gesetze in Deutschland in Bezug auf die Samenspende und Kinderwunschbehandlung für alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch gelten.
Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, nehme ich einige eurer häufigsten Themen zur Kinderwunschbehandlung für Singlefrauen unter die Lupe.
Los geht’s.
1. “Singlefrauen dürfen sich in Deutschland nicht in jeder Kinderwunschklinik mit Spendersamen behandeln lassen.”
MYTHOS. In Deutschland ist es in keinem Bundesland verboten, sich als Alleinstehende einer Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen zu unterziehen.
Aber es ist nach wie vor so, dass jeder Mediziner selbst darüber entscheiden darf, ob er eine alleinstehende Frau oder auch ein nicht heterosexuelles Paar behandelt.
Gerätst du also an einen Arzt, der sagt, dass er dich nicht behandeln wird, kannst er nicht dazu gezwungen werden.
Wenn du auf der Suche nach Kinderwunschkliniken und Praxen bist, die alleinstehende Frauen in Deutschland unterstützen, gibt es eine hilfreiche Ressource, die dir die Suche erleichtert: das Portal Creatingfamilymagic.
Hier kannst du nicht nur LGBTQIA+- und Single-freundliche Anbieter finden, sondern auch gezielt nach Kinderwunschkliniken suchen, die in deiner Region tätig sind und mit bestimmten Samenbanken kooperieren oder spezielle Behandlungsmöglichkeiten anbieten. Diese Plattform bietet eine benutzerfreundliche Übersicht, die dir hilft, die richtige Klinik für deinen individuellen Bedarf zu finden.
2. “In jeder Klinik, die Alleinstehende behandelt, muss eine Garantieperson vorgelegt werden.”
MYTHOS. Tatsächlich ist das Konstrukt der Garantieperson aus juristischer Sicht nicht erforderlich. Zumal der Sinn und Zweck einer solchen Person sehr umstritten ist.
Unglücklicherweise bestehen aber trotzdem viele Ärztinnen und Ärzte auf diesen vermeintlichen Sicherheitsfaktor und formulieren es (teilweise sogar auf ihrer Webseite) so, als wäre die Garantieperson eine allgemein gültige rechtliche Vorgabe, die erfüllt werden muss.
Eine solche Vorgabe existiert nicht.
Erfreulich ist, dass nicht alle Kinderwunschzentren eine Garantieperson fordern.
Da es bei Solomüttern keinen zweiten Versorger gibt, soll diese Person gewährleisten, dass der Unterhalt für das Kind auch gezahlt werden kann, wenn die Mutter dazu nicht mehr in der Lage ist. Damit soll verhindert werden, dass das Kind mittellos dasteht. Dasselbe gilt für den Fall, wenn die Solomutter verstirbt.
Wichtig zu wissen ist, dass es eine “Unterhaltspflicht (…) für alle untereinander verwandten Personen geben” kann. Entscheidest du dich beispielsweise für eine gute Freundin oder eine andere Solomutter, die als Garantieperson den Behandlungsvertrag unterschreibt, wird diese weder dir noch deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, auch wenn es in dem Vertrag steht, der ausschließlich zwischen dir und der Klinik geschlossen wurde. Im Regelfalls wird kein Jugendamt und kein Familiengericht von einem solchen Garantiepersonenvertrag erfahren. Stattdessen greifen sie auf die nächsten Verwandten des Kindes zurück.
Ein weiterer Grund dafür, dass Ärzte eine Garantieperson fordern, ist die Sorge davor, dass der Arzt oder die Ärztin, die einer alleinstehenden Frau zur Schwangerschaft verhilft, finanziell für das Kind aufkommen müsste, sollten Mutter oder Kind den Arzt oder die Ärztin auf Unterhalt verklagen. Diese Angst basiert allerdings nicht auf tatsächlichen Fakten, da der Reproduktionsmediziner – sollte er nicht selbst der biologische Vater des Kindes sein – nicht für Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann. Ausnahme: Durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung kommt es zur ungewollten Schwangerschaft. In diesem speziellen Fall kann der Mediziner für Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Hier spricht man allerdings eher von Schadenersatzansprüchen.
3. “Vor Behandlungsbeginn müssen sich alleinstehende Frauen juristisch beraten lassen.”
MYTHOS. Auch wenn eine familienrechtliche Beratung von einigen Kliniken gefordert wird, verhält es sich auch hier wie bei der Garantieperson. Es gibt keine offizielle und allgemein gültige rechtliche Grundlage dafür, dass sich eine alleinstehende Frau vor Behandlungsbeginn juristisch beraten lassen muss.
Für einige Frauen kann es eine Hilfe sein zu erfahren, wie sie für verschiedene Szenarien vorausplanen kann, beispielsweise was mit ihrem Kind geschieht, wenn sie stirbt. Wie man ein Testament aufsetzt und welche Vorsorge man als Alleinerziehende betreiben sollte.
Aber: Für die meisten Frauen baut es einen großen emotionalen und finanziellen Druck auf, wenn sie sich noch vor der eigentlichen Kinderwunschbehandung mit solchen Themen befassen müssen.
Leider gilt auch hier: Fordert die Klinik eine solche Rechtsberatung, muss die Frau sie machen. Oder die Klinik wechseln.
4. “Ohne psychosoziales Beratungsgespräch darf sich eine Singlefrau nicht behandeln lassen.”
MYTHOS. Auch wenn das psychosoziale Beratungsgespräch durch eine zertifizierte Fachkraft von fast allen Kinderwunschkliniken gefordert wird, bevor es losgeht mit der Behandlung, gibt es auch hierfür keine rechtliche Verpflichtung, dieses Gespräch machen zu müssen.
Laut §4 des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) muss allerdings jede Einrichtung garantieren, die eine Spendersamenbehandlung bei einer Frau, einem heterosexuellen oder lesbischen Paar durchführt, dass die Empfängerin des Spendersamens bzw. das Paar unter anderem über folgendes aufgeklärt wird:
- Was bedeutet der Auskunftsanspruch der Person, die durch eine Samenspendenbehandlung gezeugt wurde?
- Was bedeutet das Recht auf Kenntnis der Abstammung und welche Auswirkungen hat es auf die Entwicklung des Spenderkindes?
“Die Empfängerin der Samenspende hat der Einrichtung der medizinischen Versorgung schriftlich zu bestätigen, dass sie [über diese Punkte] aufgeklärt worden ist und die dort genannten Aufklärungsinhalte verstanden hat.” (Quelle)
Wie beim Thema rund um die Garantieperson und die familienrechtliche Beratung gilt: Der Arzt, der dich behandelt, hat das letzte Wort. Wenn er darauf bestehen, dass du das Gespräch bei einer psychosozialen Fachkraft führen musst, führt selten ein Weg daran vorbei.
Bei den Ausnahmen, von denen ich weiß, handelt es sich entweder um Frauen, die selber psychotherapeutisch tätig sind oder um Frauen, die privat in psychologischer Betreuung sind.
5. “Die Kosten für die Kinderwunsch-Behandlung können bei alleinstehenden Frauen nicht erstattet werden.”
MYTHOS. Jede alleinstehende Frau, die versucht, mithilfe einer Kinderwunschklinik oder gynäkologischen Praxis schwanger zu werden, sollte unbedingt eine Steuererklärung machen. Denn seit Juni 2020 dürfen auch Singlefrauen die Kosten ihrer Kinderwunschbehandlung geltend machen. Auch dann, wenn deine Behandlung im Ausland stattfand. Vorausgesetzt, die Behandlungsmethode ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Eizellspendenbehandlungen sind deswegen von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Voraussetzung ist hierfür außerdem, dass eine “krankheitsbedingte Unfruchtbarkeit” vorliegt. Aber wenn man es geschickt anstellt, kann diese Diagnose auf viele Bereiche erweitert werden. Ob du Probleme mit deiner Schilddrüse hast, an Unter- oder Übergewicht leidest, psychische Beschwerden mit dir herumträgst oder einfach sehr viel Stress hast.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Ganz besonders dann, wenn deine Ausgaben für die Kinderwunschbehandlung im vierstelligen Bereich liegen.
Du kannst die Kosten übrigens auch dann anrechnen lassen, wenn deine Kinderwunschbehandlungen bisher nicht zum Erfolg geführt haben.
Mehr über das Thema Solomutterschaft und psychosoziale Beratung kannst du auch in meinem erzählenden Sachbuch „Warum nicht solo?! Mama-Werden geht auch ohne Märchenprinz“ nachlesen, das am 11. Januar 2022 erschienen ist.
Finanzen für (künftige) Solomütter
Wie genau du die Kosten absetzen und auf welche Paragrafen und Formulierungen du dich berufen kannst, wenn das Finanzamt die Kostenerstattung zunächst ablehnt, haben Katrin und ich übrigens in unseren Finanzkursen detailliert besprochen.
Diese haben wir im Jahr 2023 zum allerletzten Mal mit über 70 Teilnehmerinnen erfolgreich gelauncht und widmen uns nun jeweils anderen Aufgaben.
Da das Thema “Finanzierung meines Kinderwunsches” aber für so viele Frauen ein riesiges Thema ist, habe ich einige der Inhalte nochmal überarbeitet und sie in den Onlinekurs mit Polly Freytag – Ready for Baby Solo?! Step by Step zur Solomutter durch Samenspende – integriert.
Buche JETZT
Ready for Baby Solo?!
Bist du dir bei einigen Themen rund um die Kinderwunschbehandlung von weiblichen Singles auch nicht immer ganz sicher was stimmt und was nicht?
Schreib es mir gerne in die Kommentare.
(Letztes Update 27. Oktober 2024)