Voraussetzungen in der Kinderwunschklinik: Was Singlefrauen 2026 erwartet und wie du die passende Klinik für dich findest

Aktualisiert im September 2026

Diesen Artikel habe ich komplett neu geschrieben und die Rechtslage frisch geprüft. Die erste Fassung stammt noch aus dem Jahr 2021.

Kein Gesetz verlangt von dir eine Garantieperson. Keins verlangt einen Beratungsschein, und keins schickt dich vor der Behandlung zum Notar. Trotzdem kann dir all das passieren, sobald du dich als Singlefrau in einer Kinderwunschklinik anmeldest.

Ob eine Kinderwunschklinik alleinstehende Frauen behandelt, entscheidet sie selbst. Was sie dafür verlangt, ebenfalls. Deshalb unterscheiden sich Kinderwunschkliniken heute weniger beim Ob als bei den Voraussetzungen, also bei allem, was du vorlegen, unterschreiben und extra bezahlen sollst, bevor es überhaupt losgeht. Manche Frauen erfahren davon erst im Erstgespräch. Andere schon vorher, weil das Anmeldeformular streikt.

In meiner Community lautet die erste Frage fast immer: Welche Kinderwunschklinik ist in meiner Nähe? Gleich danach kommt: Welche verlangt keine Garantieperson? Der Preis steht erst ganz hinten. Namen von Kinderwunschkliniken findest du hier trotzdem keine. Die trage ich gerade mit allen Anforderungen, Samenbanken und Kosten in meinen Kosten-Kompass ein. Was du hier findest, brauchst du vorher: die Voraussetzungen, die dich in einer Kinderwunschklinik erwarten können, und die Fragen, mit denen du sie herausfindest.

Auf einen Blick

  • Ob eine Kinderwunschklinik Singlefrauen behandelt, klärst du schnell. Welche Voraussetzungen sie stellt, steht oft nicht vollständig auf ihrer Website.
  • Garantieperson, familienrechtliche und psychosoziale Beratung schreibt dir kein Gesetz vor. Einzelne Kinderwunschkliniken machen sie trotzdem zur Pflicht.
  • Steht zu einer Anforderung nichts auf der Website, ist sie damit nicht vom Tisch.
  • Kinderwunschklinik und Samenbank müssen zusammenpassen, bevor du Samenhalme kaufst.
  • Einen Preis auf der Website prüfst du darauf, ob er für Selbstzahlerinnen gilt.

Stand: September 2026 · kein Rechtsrat

Ob eine Kinderwunschklinik dich behandelt, steht nicht immer auf ihrer Website

Zuerst die unbequeme Grundlage: Keine Kinderwunschklinik muss dich behandeln. Nach § 10 Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist niemand verpflichtet, eine künstliche Befruchtung vorzunehmen oder daran mitzuwirken. Und der Familienstand gehört nicht zu den Merkmalen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt. Eine Kinderwunschklinik darf also Nein sagen. Welche Gründe dahinterstecken, von der Angst vor Unterhaltsforderungen bis zu schlichten Moralvorstellungen, habe ich in einem eigenen Artikel zerlegt: Warum du als Singlefrau nicht in jeder Kinderwunschklinik willkommen bist.

Schwieriger wird es, wenn die Website etwas anderes sagt als das Praxisteam am Telefon. Oder etwas anderes als die eigene Kostenseite.

Eine Richtlinie von 2006, die noch herumspukt

Lange galt eine Musterrichtlinie der Bundesärztekammer als Maßstab. Im Kommentar dazu stand 2006, eine heterologe Insemination, also eine Behandlung mit Spendersamen, sei „zurzeit bei Frauen ausgeschlossen, die in keiner Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben“. Einige Landesärztekammern hatten ähnliche Regeln in ihrem Berufsrecht.

2018 hat die Bundesärztekammer diese Musterrichtlinie für gegenstandslos erklärt. Ihre neue Richtlinie, heute in der Fassung von 2022, regelt die medizinisch-wissenschaftlichen Fragen und trennt sie ausdrücklich von den gesellschaftspolitischen. Die Behandlung alleinstehender Frauen zählt die Bundesärztekammer zu den Fragen, die sie dort bewusst nicht beantwortet. Ein ausdrückliches Ja ist das nicht, ein Verbot steht dort aber auch nicht mehr.

In den aktuellen Texten der Landesärztekammern, die ich prüfen konnte, habe ich keine Einschränkung nach Familienstand gefunden.

Auf manchen Websites von Kinderwunschkliniken lebt die alte Linie trotzdem weiter. Bei meiner Recherche bin ich auf eine Website gestoßen, die auf einer Seite erklärt, man behandle inzwischen auch alleinstehende Frauen. Auf der Kostenseite derselben Website steht, das sei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nicht zulässig. Beide Sätze sind gleichzeitig online. Welcher gilt, erfährst du nur, wenn du fragst.

Wenn eine Kinderwunschklinik ihre Meinung ändert

Ob eine Kinderwunschklinik Singlefrauen behandelt, hängt nicht selten an einzelnen Menschen: an der Praxisleitung, am Team, an einer neuen Geschäftsführung. Wechseln die, wechselt manchmal auch die Haltung. Kinderwunschkliniken hören auf, alleinstehende Frauen zu behandeln, und manche fangen später wieder damit an. Auf der Website steht davon nicht immer etwas.

Und manchmal sagt die Kinderwunschklinik Ja, während ihr Anmeldeformular Nein sagt. Das klang dann so:

Die Auskunft lautete: Singles werden behandelt. Auf die Frage nach der Garantieperson kam keine Antwort, nur die Bitte, sich anzumelden und einen Termin zu vereinbaren. Das Anmeldeformular konnte eine alleinstehende Frau aber gar nicht komplett ausfüllen, und unvollständig ließ es sich nicht absenden.

Mein Rat: Frag schriftlich, ob die Kinderwunschklinik aktuell alleinstehende Frauen mit Spendersamen behandelt, und heb die Antwort auf. Die Mail kostet dich zwei Minuten und erspart dir womöglich einen Termin, der mit einem Nein endet.

Auch der Ton sagt viel. Eine andere Frau bekam von einem Praxisteam zu hören, so etwas mache man dort nicht. Getroffen hat sie, wie dieses „so etwas“ ausgesprochen wurde.

Die drei Voraussetzungen, die dir am häufigsten begegnen

Behandelt eine Kinderwunschklinik Singlefrauen, knüpft sie das oft an Voraussetzungen. Drei tauchen immer wieder auf: die Garantieperson, die familienrechtliche Beratung und die psychosoziale Beratung. Zu jeder davon kann eine Kinderwunschklinik vier verschiedene Dinge sagen:

  • Pflicht: Sie verlangt es.
  • empfohlen: Sie rät dazu, verlangt es aber nicht.
  • nicht nötig: Sie sagt ausdrücklich, dass sie es nicht braucht.
  • keine Angabe: Sie sagt dazu gar nichts.

Heikel sind die letzten beiden Punkte. In beiden Fällen liest du nichts von einer Pflicht, und genau das verleitet zum Aufatmen.

„Keine Angabe“ ist keine Entwarnung. Steht auf der Website nichts zur Garantieperson, heißt das nur: Die Website schweigt. Ob die Kinderwunschklinik trotzdem eine verlangt, erfährst du erst auf Nachfrage.

Die Garantieperson

Eine Garantieperson erklärt gegenüber der Kinderwunschklinik, für dein Kind finanziell einzuspringen, falls du es nicht mehr kannst. Das kann deine Mutter sein, eine Schwester oder eine enge Freundin. Meist unterschreibt sie ein Formular der Kinderwunschklinik, vereinzelt soll die Erklärung notariell beglaubigt sein.

Warum Kinderwunschkliniken das wollen? Hinter der Forderung steckt die Sorge, am Ende könnte jemand anderes für das Kind aufkommen müssen, im schlimmsten Fall die Ärztin oder der Arzt. Rechtlich steht diese Sorge auf dünnem Eis.

Seit dem 1. Juli 2018 gilt das Samenspenderregistergesetz (SaRegG). Seitdem kann ein Samenspender nicht als rechtlicher Vater festgestellt werden, wenn sein Samen von einer Samenbank stammt und ärztlich, etwa in einer Kinderwunschklinik, verwendet wurde (§ 1600d Abs. 4 BGB). Im Hessischen Ärzteblatt, der Zeitschrift der Landesärztekammer Hessen, hieß es 2021 außerdem: Die Mitwirkung an der Zeugung von Kindern alleinstehender Frauen löst als solche keine Unterhaltsansprüche gegen die Ärztin oder den Arzt aus. Die Einschränkung: Es darf kein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vorliegen.

Ein Gesetz, das eine Garantieperson vorschreibt, gibt es nicht. Das hält auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD) in ihrer Leitlinie für alleinstehende Frauen von 2024 fest. Dort steht außerdem, dass die Übertragung einer solchen finanziellen Verantwortung juristisch kritisch gesehen wird. Ob eine Garantieerklärung im Ernstfall trägt, ist also offen.

Was sie ebenfalls nicht regelt: wer sich um dein Kind kümmert, wenn dir etwas zustößt. Das entscheidet das Familiengericht, und eine Garantieerklärung ist keine Benennung als Vormund. Deinen Wunsch dafür hältst du in einer Sorgerechtsverfügung fest, am besten als Teil deines Testaments.

Meine Haltung dazu hat sich nicht geändert: Wenn ich mich ganz allein für ein Kind entscheide, will ich niemanden verpflichten, für dieses Kind zu zahlen. Die gute Nachricht: Viele Kinderwunschkliniken verlangen keine Garantieperson (mehr) und schreiben das auch offen auf ihre Website. Manche packen sie allerdings unter einen anderen Namen. Bei meiner Recherche hieß sie zum Beispiel „Vertrauensperson“, und einmal sollte eine „andere Bezugsperson“ mit zur Rechtsberatung kommen. Ausführlich habe ich das Thema in meinem Artikel Garantieperson in der Kinderwunschklinik aufgeschrieben.

Familienrechtliche Beratung und Notartermin

Einige Kinderwunschkliniken wollen, dass du vor der Behandlung mit einer Anwältin oder einem Notariat sprichst. Dahinter steckt dieselbe Idee wie bei der Garantieperson: Du sollst die rechtlichen Folgen kennen, wenn du allein die volle Verantwortung für ein Kind übernimmst.

Was genau verlangt wird, reicht von einer schlichten Bescheinigung, dass ein Gespräch stattgefunden hat, bis zu einer ausführlichen Beratung zu Abstammung, Sorgerecht, Unterhalt, Testament und Samenspenderregister. Bei meiner Recherche sind mir unter anderem diese Varianten begegnet:

  • ein verpflichtender Anwaltstermin vor Behandlungsbeginn
  • ein Notarvertrag, der unter anderem festhält, dass du die alleinige elterliche Sorge und die finanzielle Verantwortung trägst
  • eine notarielle Anerkennung der Elternschaft
  • eine Rechtsberatung, zu der eine Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtserklärung gehören müssen
  • eine Beratung durch eine Anwaltskanzlei, zusätzlich zu einem psychosozialen Gutachten

Dafür kann ein dreistelliger Betrag fällig werden. Einige Frauen haben mir erzählt, wie sehr sie der Gedanke an einen Anwaltstermin verunsichert hat, und das kann ich gut nachvollziehen. Du willst schließlich „nur“ ein Kind. Wenn es dir genauso geht, such dir eine Kinderwunschklinik, die keine Rechtsberatung voraussetzt.

Ganz unabhängig davon lohnt sich ein Teil dieser Vorsorge für dich als Solomutter sowieso. So fasste es eine Freundin von mir zusammen:

Ich habe mir überlegt, wer im Ernstfall für mich entscheiden darf und bei wem mein Kind dann leben soll. Außerdem schließe ich noch eine Versicherung für den Todesfall ab.

Genau bei diesen Fragen hilft dir eine gute familienrechtliche Beratung, auch wenn keine Kinderwunschklinik danach fragt. Sie sortiert mit dir, was ins Testament gehört, wer im Notfall für dich entscheiden darf und was dein Kind absichert.

Vorsicht bei „nicht nötig“

Eine Entwarnung kann neben einer versteckten Pflicht stehen. Bei einer Kinderwunschklinik ist laut Website keine familienrechtliche Beratung nötig. Vor Behandlungsbeginn verlangt sie aber eine notarielle Anerkennung der Elternschaft. Lies deshalb immer die ganze Seite und frag, welche Unterlagen du konkret mitbringen sollst.

Die psychosoziale Beratung

Die psychosoziale Beratung begegnet dir häufig, als Pflicht oder als Empfehlung. Im Gespräch geht es um deinen Weg zum Kinderwunsch, um die Familiengründung mit Spendersamen, um die Bedürfnisse und Rechte deines Kindes und darum, wie du ihm später von seiner Entstehung erzählst. Eine gute Beratung ist kein Prüfungsgespräch. Sie schafft Raum für Fragen, die im Behandlungsalltag untergehen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für dich nicht. Das SaRegG verpflichtet die Kinderwunschklinik, dich aufzuklären, unter anderem über die Möglichkeit, dich beraten zu lassen (§ 4 SaRegG). Die Beratungspflicht aus § 27a SGB V hängt an der Kassenleistung, und die gibt es nur für Ehepaare. Die BKiD hält es trotzdem für unerlässlich, dass Ärztinnen und Ärzte Wunschmüttern vor einer Behandlung mit Spendersamen eine psychosoziale Beratung empfehlen. Dazu gibt es zwei Leitlinien: eine zur Gametenspende von 2021 und die eigene für alleinstehende Frauen von 2024.

Beratungsfachkräfte findest du über die Fachkräftesuche der BKiD. Achte darauf, dass die Fachkraft für Gametenspende zertifiziert ist, das ist dort eigens gekennzeichnet. Günstiger kann eine Beratungsstelle von pro familia sein. Einige Stellen beraten ausdrücklich zur Familiengründung mit Samenspende, auch Alleinstehende, und stellen die Bescheinigung aus. Frag vorher bei deiner Kinderwunschklinik nach, ob sie diese Bescheinigung akzeptiert.

Einzelne Kinderwunschkliniken wollen statt eines Gesprächs ein psychosoziales Gutachten. Das ist mehr Aufwand. Klär vorab, wer es erstellen darf, was es beinhalten muss und was es kostet.

Und dann gibt es die Anforderungen, mit denen niemand rechnet

Neben den großen drei stehen auf manchen Websites Punkte, die du vermutlich nicht auf dem Zettel hast. Keiner davon ist überall Pflicht, begegnen kann dir trotzdem jeder.

Das kann dir außerdem begegnen

  • Erweiterte Meldebescheinigung, bei einer Kinderwunschklinik sogar mit Ledigkeitsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Du lässt dir also amtlich bestätigen, dass du ledig bist.
  • Sorgerechtsverfügung, und zwar schon vor Behandlungsbeginn.
  • Vorsorgevollmacht und Sorgerechtserklärung als Teil der Rechtsberatung.
  • Altersgrenzen, die eine Kinderwunschklinik selbst festlegt. Eine gesetzliche Altersgrenze für Selbstzahlerinnen gibt es nicht.
  • Eine BMI-Grenze, oberhalb derer nicht behandelt wird.
  • Blutwerte mit Verfallsdatum: Die Befunde zu HIV sowie Hepatitis B und C dürfen nicht zu alt sein.
  • Impfschutz, etwa gegen Röteln und Windpocken.
  • Ein Blick auf dein Leben: Einzelne Kinderwunschkliniken nennen Kriterien wie psychische Gesundheit oder ein stabiles soziales und finanzielles Umfeld.

Beim Geld werde ich deutlich. Dass du dir ein Kind leisten können solltest, versteht sich, und die allermeisten Frauen, die allein Mutter werden wollen, bereiten sich darauf sehr gründlich vor. Will eine Kinderwunschklinik aber deine Finanzen prüfen, bis hin zu Gehaltsnachweisen oder Kontoauszügen, legt sie an dich einen Maßstab an, den an ein Paar niemand anlegt. Davon halte ich wenig.

Die medizinischen Voruntersuchungen sind ein eigenes Kapitel. Welche Befunde du fast überall brauchst und welche empfohlen werden, steht in meiner Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dem Weg zur Solomama.

Eine Pflicht kommt allerdings direkt aus dem Gesetz. Vor der Behandlung klärt dich die Kinderwunschklinik über das Samenspenderregister auf, und du bestätigst das schriftlich. Nach der Geburt teilst du der Kinderwunschklinik das Geburtsdatum mit, spätestens drei Monate danach. Die Daten landen dann im Samenspenderregister, damit dein Kind später erfahren kann, von wem es abstammt.

Auf die Kombination kommt es an

Mit der Kinderwunschklinik wählst du immer mehr als eine Adresse. An ihr hängen die Samenbank, die Behandlungsmethode, die Wege und am Ende der Preis. So klingt zum Beispiel eine solche Suchanfrage:

Gesucht: eine Kinderwunschklinik, die keine Garantieperson verlangt und mit Samenbanken aus Berlin kooperiert.

Zwei Bedingungen, und die Auswahl schrumpft. Kommt noch die Entfernung dazu, bleibt in manchen Regionen nicht mehr viel übrig.

Kinderwunschklinik und Samenbank

Jede Kinderwunschklinik arbeitet mit bestimmten Samenbanken zusammen, manche mit wenigen, andere mit vielen. Wo diese Zusammenarbeit steht, ist unterschiedlich. Bei meiner Recherche fand ich sie deutlich öfter auf den Websites der Samenbanken als auf denen der Kinderwunschkliniken. Schau also an beiden Stellen nach, bevor du eine Kombination abschreibst.

Steht deine Wunsch-Samenbank nicht auf der Liste, ist das noch kein Nein.

Viele Kinderwunschkliniken sind offen dafür, eine Zusammenarbeit mit einer weiteren Samenbank zu vereinbaren.

Frag deshalb konkret, ob die Kinderwunschklinik auch Halme einer anderen Samenbank annimmt. Bei ausländischen Samenbanken verlass dich außerdem nicht auf den Hinweis „für Deutschland geeignet“. Ob deine Kinderwunschklinik den konkreten Spender und die Art der Halme akzeptiert, lässt du dir vor dem Kauf bestätigen. Warum das so wichtig ist, steht in meinem Vergleich der Samenbanken für Singlefrauen.

Einzelne Kinderwunschkliniken schreiben außerdem vor, dass der Samen ausschließlich aus zertifizierten Samenbanken stammt, oder schließen private Spender ausdrücklich aus. Kennst du einen Mann, der für dich spenden möchte, brauchst du eine Kinderwunschklinik und eine Samenbank, die einen solchen bekannten Spender einbinden. Das bieten nur manche an.

Methode und Labor

Eine Insemination (IUI) bieten auch manche gynäkologischen Praxen an. Worin sich das von der Behandlung in einer Kinderwunschklinik unterscheidet, steht in meinem Artikel IUI bei der Gynäkologin oder in der Kinderwunschklinik. Für IVF und ICSI brauchst du ein Labor, und da lohnt ein zweiter Blick: Manche Standorte gehören zu einer größeren Kinderwunschklinik, haben aber kein eigenes Labor. Beratung, Diagnostik und Planung finden dann in deiner Nähe statt, behandelt wird in einer anderen Stadt. Frag deshalb, welcher Schritt an welchem Ort passiert.

Wege und Termine

Auf der Karte sieht eine Stunde Fahrt harmlos aus. Isses aber nicht, sobald du die Strecke in einem Behandlungszyklus mehrmals und oft kurzfristig fährst, weil sich die Ultraschalltermine nach deinem Zyklus richten. Dein Kalender hat da wenig mitzureden.

Wenn du Vollzeit arbeitest, zählen deshalb auch die Größe und die Sprechzeiten der Kinderwunschklinik. So hat eine Frau beobachtet, dass größere Praxen mit mehreren Ärztinnen Termine beweglicher vergeben. Bei einer anderen gab es Termine schon am frühen Morgen, die sie vor Dienstbeginn wahrnehmen konnte.

Außerdem wird empfohlen, zumindest den Tag der Insemination oder der Punktion freizuhalten. Einige Frauen nehmen sich sogar extra Urlaub für eine IVF, und in einem anderen Fall stellte die Kinderwunschklinik eine Krankschreibung aus. Frag nach, wie das in deiner Klinik gehandhabt wird.

Der Preis auf der Website

Bei den Kosten wird es unübersichtlich. Über Geld wird unter (werdenden) Solomüttern sehr viel gesprochen, und immer wieder geht es darum, wie schwer die Preise der Kinderwunschkliniken zu durchschauen sind.

Viele Kinderwunschkliniken veröffentlichen keinen Preis, der für Selbstzahlerinnen gilt. Steht doch ein Betrag auf der Website, prüf genau, wofür er gilt. Nicht selten ist es der Eigenanteil verheirateter Paare. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nach § 27a SGB V nur, wenn die beiden verheiratet sind und ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen verwenden. Für dich als Singlefrau mit Spendersamen greift das nicht. Du zahlst den vollen Betrag, also leicht das Doppelte des Eigenanteils oder mehr.

Als Selbstzahlerin bekommst du eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und die fällt von Kinderwunschklinik zu Kinderwunschklinik unterschiedlich aus. Fordere deshalb einen schriftlichen Kostenvoranschlag an. Lass dir darin aufschlüsseln, ob Medikamente, Ultraschallkontrollen, Narkose und das Einfrieren übriger Eizellen oder Embryonen enthalten sind. Wie du die Gesamtkosten planst, erkläre ich in meinem Artikel zur Kostenplanung beim Kinderwunsch als Singlefrau.

Besonderheiten, die für dich zählen können

Manchen Frauen ist wichtig, dass das ärztliche Team ausschließlich aus Frauen besteht. Das gibt es, allerdings selten. Andere suchen eine Kinderwunschklinik, die mit einem Finanzierungsanbieter zusammenarbeitet. Dann gilt: Lies die Konditionen beim Anbieter selbst, bevor du unterschreibst.

Bald online! Der SoloFinanzen Kosten-Kompass

Im Kosten-Kompass siehst du, welche Kinderwunschkliniken in deiner Nähe Singlefrauen behandeln, welche Voraussetzungen sie stellen, mit welchen Samenbanken sie arbeiten und was deine Versuche in dieser Kombination ungefähr kosten. Sobald er online ist, sage ich dir Bescheid. Abonnierst du meinen Newsletter oder nutzt eine meiner 0-€-Checklisten, bekommst du die Nachricht automatisch per Mail.

Schritt für Schritt zu deiner Kinderwunschklinik

In meinem Samenbankartikel empfehle ich diese Reihenfolge: erst die Kinderwunschklinik, dann die Anforderungen, dann die Samenbank, dann der Spender. Für die Wahl der Kinderwunschklinik selbst gehe ich so vor:

  1. Region festlegen. Überleg, wie weit du in einem Zyklus mehrmals fahren kannst, auch frühmorgens vor der Arbeit.
  2. Anforderungen klären. Garantieperson, familienrechtliche und psychosoziale Beratung, dazu alles Weitere. Bei „keine Angabe“ fragst du nach.
  3. Samenbank abgleichen. Prüf, ob die Kinderwunschklinik mit deiner Wunsch-Samenbank arbeitet oder deren Halme annimmt.
  4. Kosten rechnen. Mit dem Preis für Selbstzahlerinnen, dazu Medikamente, Samen, Versand und Fahrten.
  5. Erstgespräch vereinbaren. Mit deinen Fragen im Gepäck, am besten vorher schriftlich gestellt.

Diese Fragen stellst du schriftlich

  • Behandelt ihr aktuell alleinstehende Frauen mit Spendersamen?
  • Verlangt ihr eine Garantieperson, eine familienrechtliche oder eine psychosoziale Beratung, und welche Nachweise braucht ihr genau?
  • Akzeptiert ihr eine Beratungsbescheinigung von pro familia oder nur von bestimmten Fachkräften?
  • Mit welchen Samenbanken arbeitet ihr, und nehmt ihr auch Halme anderer Samenbanken an?
  • Was kostet eine IUI, IVF oder ICSI für Selbstzahlerinnen, als voller Betrag ohne Kassenanteil?
  • Welche Leistungen sind darin enthalten, und welche kommen dazu?
  • Wie oft muss ich pro Zyklus zu euch, und ab wann gibt es morgens Termine?
  • Findet jeder Schritt bei euch statt, oder an einem anderen Standort?
  • Gibt es bei euch eine Altersgrenze?

Gute Zeichen, Warnzeichen

Eine Frau aus meiner Community hat die Wahl mit einem Vergleich beschrieben, den ich nicht besser hinbekomme:

Eine Kinderwunschklinik suchst du aus wie ein Date: Beim ersten deutlichen Warnsignal gehst du.

Gute Zeichen sind für mich eine eigene Seite für alleinstehende Frauen, eine vollständige Liste der Anforderungen, ein Preis für Selbstzahlerinnen und schriftliche Antworten, die zur Website passen. Warnzeichen sind ein Anmeldeformular ohne Platz für dich, Anforderungen, von denen du erst im Erstgespräch erfährst, eine Website, die sich selbst widerspricht, und Sätze wie „So etwas machen wir nicht“.

Hellhörig werde ich außerdem, wenn eine Kinderwunschklinik eine Beratung als „gesetzlich vorgeschrieben“ bezeichnet. Für dich als Singlefrau schreibt kein Gesetz eine vor. Die Kinderwunschklinik darf sie trotzdem verlangen, sie sollte dann aber auch ehrlicherweise sagen, dass es ihre eigene Regel ist.

Häufige Fragen

Brauche ich als Singlefrau eine Garantieperson?

Nur, wenn deine Kinderwunschklinik eine verlangt. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor. Viele Kinderwunschkliniken sagen ausdrücklich, dass sie keine brauchen. Steht auf der Website nichts dazu, frag schriftlich nach.

Ist die psychosoziale Beratung für Singlefrauen Pflicht?

Gesetzlich nicht. Die Beratungspflicht aus § 27a SGB V gilt nur für die Kassenleistung verheirateter Paare. Viele Kinderwunschkliniken verlangen oder empfehlen die Beratung trotzdem, und die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD) hält eine Empfehlung vor jeder Behandlung mit Spendersamen für unerlässlich.

Zahlt die Krankenkasse oder ein Förderprogramm etwas dazu?

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nach § 27a SGB V nur bei verheirateten Paaren, die eigene Ei- und Samenzellen verwenden, und nur zwischen dem 25. und dem 40. Geburtstag der Frau. Das Förderprogramm des Bundes richtet sich an Ehepaare und an Paare ohne Trauschein. Ein Landesprogramm, das alleinstehende Frauen fördert, habe ich nicht gefunden (Stand September 2026). Das Portal familienplanung.de sagt es knapp: Frauen ohne Partner tragen die Kosten selbst.

Laut Bundesregierung steht im Koalitionsvertrag, die anteilige Eigenfinanzierung der Kinderwunschbehandlung müsse „angemessen und verlässlich“ sein. Die Umsetzung befand sich nach ihrer Antwort vom Dezember 2025 „in der Prüfung“. Von alleinstehenden Frauen ist in dieser Vorgabe keine Rede, und einen Gesetzentwurf, der ihnen Kosten abnimmt, habe ich bis September 2026 nicht gefunden.

Kann ich die Behandlungskosten von der Steuer absetzen?

Für alleinstehende Frauen ist das nicht abschließend geklärt. Der Bundesfinanzhof erkennt Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung an, wenn eine krankheitsbedingte Unfruchtbarkeit vorliegt und die Behandlung dem ärztlichen Berufsrecht entspricht (Urteil vom 5. Oktober 2017, VI R 47/15, zu einer Frau in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft). Das Finanzgericht Münster hat 2020 einer unverheirateten Frau mit krankheitsbedingter Unfruchtbarkeit den Abzug zugesprochen, ausdrücklich unabhängig vom Familienstand (1 K 3722/18 E, Revision zugelassen). Ein Urteil des Bundesfinanzhofs speziell zu alleinstehenden Frauen habe ich bisher nicht gefunden.

In der Praxis entscheiden Finanzämter unterschiedlich, das zeigen auch die Erfahrungen in der Solomutter-Community. Bei manchen Frauen genügte eine Bescheinigung der Kinderwunschklinik über die Behandlung.

In einem anderen Fall musste zusätzlich eine medizinische Diagnose aus der Zeit vor der Behandlung nachgewiesen werden. Und bei einer Frau erkannte das Finanzamt die Kosten nicht an. Eine medizinische Diagnose gab es bei ihr nicht, nur den fehlenden Partner.

Heb deshalb alle Belege auf und sprich mit einer Steuerberaterin.

Darf eine Kinderwunschklinik mich als Singlefrau ablehnen?

Ja. Nach § 10 Embryonenschutzgesetz muss niemand eine künstliche Befruchtung vornehmen oder daran mitwirken. Der Familienstand ist außerdem kein Merkmal, vor dessen Benachteiligung das AGG schützt. Einzelne Berufsordnungen der Ärztekammern betonen zusätzlich, dass niemand gegen sein Gewissen an einer assistierten Reproduktion mitwirken muss.

Gibt es eine Altersgrenze für Singlefrauen?

Eine gesetzliche Altersgrenze für Selbstzahlerinnen gibt es nicht, das bestätigen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Grenze von 40 Jahren aus § 27a SGB V betrifft nur die Kassenleistung. Kinderwunschkliniken können aber eigene Grenzen festlegen, und manche tun das auch.

Wie finde ich heraus, mit welchen Samenbanken meine Kinderwunschklinik zusammenarbeitet?

Frag die Kinderwunschklinik schriftlich und schau zusätzlich auf den Websites der Samenbanken nach. Viele listen dort die Kinderwunschkliniken, mit denen sie arbeiten. Beide Listen können dennoch veraltet sein, und manchmal ist auch eine neue Zusammenarbeit möglich. Im Kosten-Kompass siehst du die Kombinationen später auf einen Blick.

Kurz gesagt:

Ob eine Kinderwunschklinik dich behandelt, ist die erste Hürde. Was sie dafür verlangt, ist die größere. Garantieperson, Rechtsberatung und psychosoziale Beratung schreibt dir kein Gesetz vor, einzelne Kinderwunschkliniken schon. Frag schriftlich, lies die ganze Website und prüf die Samenbank gleich mit, bevor du dich festlegst.

Kein Gesetz verlangt von dir eine Garantieperson. Verlangt eine Kinderwunschklinik sie trotzdem, ist das ihre Entscheidung. Deine ist es, weiterzufragen, zu vergleichen und notfalls woanders anzuklopfen. Die Auswahl ist heute deutlich größer als zu der Zeit, als ich selbst gesucht habe. Nutz sie.

Quellen & Stand

Stand: September 2026. Alle Links abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesärztekammer: Pressemitteilung „Assistierte Reproduktion: Ärzteschaft übernimmt weiter Verantwortung – und fordert dies auch von der Politik“, 01.06.2018. presseportal.de
  • Bundesärztekammer: Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion, Fassung 2022. bundesaerztekammer.de (PDF)
  • Bundesärztekammer: (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Deutsches Ärzteblatt 103 (20), 19.05.2006, Kommentar zu 3.1.1
  • Landesärztekammer Hessen: „Donogene Insemination“, Hessisches Ärzteblatt 9/2021. laekh.de
  • Landesärztekammer Thüringen: Berufsordnung, Fassung vom 11.10.2024. laek-thueringen.de (PDF)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD): Leitlinie für die psychosoziale Beratung alleinstehender Frauen mit Kinderwunsch, J Reproduktionsmed Endokrinol 2024; 21 (3): 95–102. kup.at
  • BKiD: Leitlinien für die psychosoziale Beratung im Rahmen der Gametenspende, Stand 22.06.2021. bkid.de (PDF)
  • BKiD: Beratungsfachkräfte in Ihrer Nähe. bkid.de
  • pro familia Köln-Zentrum: Kinderwunsch und Familiengründung. profamilia.de
  • Samenspenderregistergesetz (SaRegG), insbesondere § 4. gesetze-im-internet.de
  • § 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). gesetze-im-internet.de
  • § 27a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). gesetze-im-internet.de
  • § 10 Embryonenschutzgesetz (ESchG). gesetze-im-internet.de
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Weitere Diskriminierungsmerkmale. antidiskriminierungsstelle.gov.de
  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Einzelfragen im Rahmen der Reproduktionsmedizin, WD 8 – 3000 – 092/25, 20.01.2026. bundestag.de (PDF)
  • Deutscher Bundestag: Drucksache 21/3461, Antwort der Bundesregierung „Möglichkeiten und Grenzen der Reproduktionsmedizin“, 22.12.2025. dserver.bundestag.de (PDF)
  • Förderdatenbank des Bundes: Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. foerderdatenbank.de
  • familienplanung.de (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit): Kinderwunschbehandlung – was ist erlaubt und wer trägt die Kosten?, Stand 07.01.2026. familienplanung.de
  • Bundesfinanzhof: Urteil vom 05.10.2017, VI R 47/15. bundesfinanzhof.de
  • Finanzgericht Münster: Urteil vom 24.06.2020, 1 K 3722/18 E. nrwe.justiz.nrw.de
  • Eigene Recherche auf den Websites von Kinderwunschkliniken und Samenbanken, Stand September 2026
  • Erfahrungen aus meiner Community, anonymisiert und sinngemäß wiedergegeben

Dieser Artikel ist kein Rechtsrat und keine Steuerberatung. Für deine persönliche Situation frag bitte eine Anwältin für Familienrecht beziehungsweise eine Steuerberaterin. Die Angaben der Kinderwunschkliniken ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung direkt bei der Kinderwunschklinik.

Dein Kommentar könnte jemand anderem Mut machen. Oder Trost spenden. Oder einfach ein verdammt gutes Gefühl geben.
Deine Worte dürfen hier landen – roh, echt und ungeschminkt. 

Was geht dir nach dem Lesen durch den Kopf?

Und jetzt du.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. HappyDuck sagt:

    Hey! Bad Münder arbeitet mit ESB, Cryos International und BSB. Sie bieten Flatrate-ICSI an – 1000 Euro unabhängig von der Anzahl der Eizellen (finde ich recht cool!)

Bleib mit mir im Kontakt! 

Keine Lust auf Instagram, aber trotzdem neugierig? Dann trag dich in meinen NEWSLETTER ein – ich schick dir Updates, Tipps & kleine Aufreger direkt ins Postfach. Ganz ohne Algorithmen und Blink-Blink.

Folge mir auf INSTAGRAM für mehr Einblicke und Tipps. 

© 2026 Solomamapluseins | Fotos: Mette Vasterling | Webdesign & Konzept: Susanne ZAZA Gläser

Impressum

Datenschutz