Erst der Ring, dann das Reagenzglas?: Warum du als Singlefrau nicht in jeder Klinik willkommen bist

  • “Ich finde keine Kinderwunschklinik, die mich in meiner Nähe behandelt.”
  • “Erst wurde mir zugesagt, dann wieder abgesagt. Begründung: Moralisch nicht vertretbar.”
  • “Ich muss so viele Sicherheiten vorlegen, dass ich mit der Beschaffung über ein halbes Jahr beschäftigt bin. Und erst dann mit einer Behandlung starten darf.”

Das ist nur eine kleine Auswahl von Sätzen, die mir Frauen genannt haben, warum sie es auch in Deutschland im Jahr 2025 noch schwer haben, allein Mutter zu werden.

Zum Vergleich, wie fortgeschritten andere Länder bereits sind: In Israel, Dänemark, Spanien, Frankreich, natürlich den USA dürfen sich Frauen, die ohne Partner*in ein Kind bekommen möchten, einer Kinderwunschbehandlung unterziehen.

Inkonsistente Praxis bei der Kinderwunschbehandlung für Alleinstehende

Nach wie vor ist es so, dass es nicht nur auf die Kinderwunschklinik oder die gynäkologische Praxis ankommt, ob diese Alleinstehende behandelt. Es ist auch arztabhängig. Der eine sagt ja, die andere nein.

Manchmal, und das ist ganz besonders verwirrend, entscheidet sich sogar eine Klinik für die Behandlung von Singlefrauen. Und nimmt diese Entscheidung wenige Wochen später wieder zurück. Weil sie sich überlegt hat, dass das Eisen doch zu heiß ist. Und dass der Aufwand zu groß ist, wenn jetzt plötzlich auch die Singlefrauen in die Klinik stürmen.

Standardausreden: Pseudo-Argumente statt echter Gespräche

„Suchen Sie sich doch erstmal jemanden.“ – „Sie sind doch noch sooo jung.“
Sätze wie diese gehören für manche Ärzt*innen zum Standardrepertoire, wenn sie Singlefrauen freundlich aus der Praxis komplimentieren wollen.

Die Begründungen? Selten nachvollziehbar.

„Ein Kind braucht seinen Vater“ oder „Alleinerziehende sind eh armutsgefährdet“ – das sind längst zu Floskeln verkommene Mantras. Als gäbe es ein geheimes Handbuch für Kinderwunschkliniken, in dem unter Punkt 3 steht: So entmutigen Sie alleinstehende Frauen möglichst effizient.

Individuelle Lebenssituationen? Werden dabei natürlich nicht berücksichtigt. Klar, im stressigen Klinikalltag fehlt oft die Zeit, um sich auf jede Patientin wirklich einzulassen.

One-Night-Stand statt Wunschkindbehandlung? Ernsthaft?

Außer – und jetzt wird’s absurd – sie wird auf dem „natürlichen“ Weg schwanger. Also über einen One-Night-Stand.
Der ist zwar juristisch betrachtet ein Glücksspiel – mit Vaterschaftsklage, Umgangsrecht und Sorgerecht im Lostopf –, gilt aber offenbar als moralisch unbedenklich.

Verschiedene Frauen haben mir erzählt, dass ihre Haus-und-Hof-Gynäkologin ihnen tatsächlich geraten habe, lieber mal einen halbwegs passablen Mann mit nach Hause zu nehmen – und „ihr Glück zu versuchen“, auf ganz natürliche Weise schwanger zu werden.
Statt per Samenspender.

Als wäre ein netter One-Night-Stand mit ungewissem Ausgang vertrauenswürdiger als eine durchdachte, medizinisch begleitete Wunschkindbehandlung.

Und was ist mit Geschlechtskrankheiten bei einem Eine-Nacht-Mann? Ach, geschenkt – dafür gibt’s ja Antibiotika.
Und wenn der Typ sich als Stalker oder Psychopath entpuppt? Dann zieht man eben um. Easy.

Grund #1: Überforderung als Solomama

Fragt eigentlich mal jemand bei Paaren nach, ob bei denen finanziell, psychisch und emotional alles in Butter ist, bevor sie sich für ein Kind entscheiden?

Kaum. Da vertraut man einfach drauf. Die kriegen das schon hin. Alles andere wäre ja ein Eingriff in die Privatsphäre.

Bei Singlefrauen ist das offenbar völlig okay. Da wollen plötzlich alle nur unser Bestes. Nämlich, dass wir uns nicht übernehmen – ganz alleine mit einem Kind.

Egal, ob wir gut bezahlte Jobs haben. Ob wir seit Monaten reflektieren, Listen schreiben, unser Support-System aufbauen. Egal, ob wir uns Rückhalt holen, uns austauschen, uns vorbereiten.

Und trotzdem hoffen wir oft noch, dass da vielleicht irgendwann ein Kerl oder eine Kerlin auftaucht, die unser Herz entflammt.

Grund #2: Finanzielle Belastungsprobe

Natürlich geht es den Kliniken auch ums Kind. Aber nicht so, wie man denken könnte.
„Was, wenn die Solomutter später kein Geld mehr hat?“
„Was, wenn sie uns auf Unterhalt verklagt?“
„Und was, wenn ihr was passiert – haften wir dann?“

Die Sorge scheint weniger dem Wohl des Kindes zu gelten. Sondern den Risiken für die Klinik.
Vor allem dann, wenn die Frau keinen zweiten Versorger vorweisen kann.

Grund #3: Kein Vater – keine Garantie

Aber hey, in Deutschland lässt sich ja (fast) alles vertraglich regeln. Auch bei Solofrauen.

Und so wurde der Garantiepersonenvertrag ins Leben gerufen.

Ziel: Die Klinik von jeglichen späteren Ansprüchen freistellen. Egal ob von der Mutter oder dem Spenderkind.
Die Garantieperson – auch Bürge genannt – soll im Ernstfall für alles geradestehen, was die Klinik fürchtet: Insolvenz der Mutter. Ihr plötzlicher Tod.
Und zack, wie durch Zauberhand, steht dann die eigene Mutter, die beste Freundin oder der Kumpel bereit – und übernimmt quasi sämtliche Rechte am Kind.

So jedenfalls die Theorie.

In der Praxis?
Den Vertrag sieht niemand. Weder die Öffentlichkeit noch potenzielle Spenderkinder. Nur der Notar, die Solomutter und die Klinik kennen den Inhalt.

Was wirklich im Ernstfall passiert? Unklar. Wer tatsächlich das Sorgerecht bekommt? Entscheidet das Familiengericht. Nicht das Papier.

Was bleibt?
Eine absurde Bürokratie, die mehr Schikane als Sicherheit bietet. Und Frauen dazu bringt, sich irgendeine Vertrauensperson zu suchen – Hauptsache, ein Name steht auf dem Papier.

Viel angenehmer wäre es natürlich, wenn Kinderwunschkliniken und gynäkologische Praxen, die Singlefrauen behandeln, auf diese Hürde verzichten würden. Denn: Der Vertrag bietet weder der Klinik noch der Solomutter oder dem Spenderkind echte Rechtssicherheit.

Er ist nichts weiter als ein bürokratischer Kraftakt – aufwendig, teuer und letztlich wirkungslos im Ernstfall.

In Kombination mit den ohnehin schon hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlung bringt das viele Frauen zum Grübeln. Gerade jene, die bewusst und unabhängig diesen Weg gehen möchten.

Ob es nicht doch besser wäre, sich an eine Klinik zu wenden, die diesen bürokratischen Akt nicht verlangt?

Denn wir haben diese Entscheidung nicht getroffen, um am Ende jemandem erklären zu müssen, dass er nun bitte die Rolle eines nicht vorhandenen Partners übernehmen soll.

Warum macht ein GARANTIEPERSONENVERTRAG keinen Sinn für künftige Solomütter?
Den Vertrag bekommt niemand zu Gesicht, für den er relevant ist.
  • Er ist nicht rechtsverbindlich. Auch nicht, wenn er notariell beglaubigt wurde. Sonst könnte ja jeder, der sich mit seinem Partner verkracht, einen solchen Vertrag aufsetzen und einfach seinen neuen Liebhaber oder die Nachbarin dort eintragen lassen. Und schon müssten weder Jugendamt noch Familiengericht sich mit solchen privaten Themen rumärgern.
  • Unterhalt ist in Deutschland an das Abstammungsrecht geknüpft. Somit kann kein Arzt, der einer Frau zur Schwangerschaft verhilft – wenn er nicht zufällig der biologische Vater des Spenderkindes ist, was ja leider in verschiedenen Fällen vorgekommen ist, als Ärzte heimlich ihren Samen verpflanzt haben – für Schadenersatz herangezogen werden.
  • Außerdem finde ich es problematisch, wenn sich frau bereits VOR der emotional und körperlich belastenden Kinderwunschbehandlung auf eine Person festlegen muss, die im Notfall die elterliche Sorge bzw. die Vormundschaft übernimmt. Oder, wie es in der Vorlage einer Kinderwunschklinik heißt, die eine Person bestimmt, die das “Sorgerecht allumfassend (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögens- und Gesundheitssorge)” übernimmt. Wer die Vormundschaft oder das Sorgerecht für ein Kind übernimmt, entscheidet aber nicht die Solomutter. Und auch nicht die Kinderwunschklinik oder ein Notar. Es entscheidet das Familiengericht in Abstimmung mit dem Jugendamt.
  • Grund #4: Rechtliche Stolpersteine – Beratungspflicht deluxe

    Ein weiterer Punkt auf der To-do-Liste vieler Singlefrauen: die familienrechtliche Beratung.

    Da sitzt man also mit einem Juristen am Tisch – jemand, der mit dem eigenen Familienmodell persönlich eher wenig anfangen kann, dafür aber umso besser daran verdient.
    Und lässt sich in aller Ausführlichkeit erklären, welche juristischen Folgen es hat, wenn man ohne zweiten rechtlichen Elternteil ein Kind bekommt.

    Am Ende dieser betreuten Lesestunde unterschreiben Notar und Singlefrau ein offizielles Dokument, das der Klinik als Nachweis dient. Manche Anwält*innen stellen auch einfach nur eine Bescheinigung aus, dass das Gespräch stattgefunden hat.

    Je nach Sachkenntnis des Juristen geht es dabei um Themen wie: Unterhalts- und Abstammungsrecht, Sorgerecht, Adoptionsoptionen, das Unterhaltsvorschussgesetz, das Testament – und natürlich das Samenspenderregistergesetz (SaReG).

    Alles ohne Frage wichtige Themen. Und ja, es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen.

    Aber ob eine Dreiviertelstunde beim Fachanwalt dafür wirklich reicht? Fraglich.
    Zumal der Kopf vieler Frauen kurz vor Behandlungsstart sowieso schon überquillt – mit Gedanken an Zyklustiming, Hormonspritzen und Reiseorganisation zum Kliniktermin.

    Noch ein gesetzlicher Pflichtpunkt auf der Agenda – und die Entspannung ist dahin, noch bevor die Behandlung überhaupt beginnt.

    Warum macht eine rechtliche ZWANGSBERATUNG vor einer Kinderwunschbehandlung kaum Sinn für künftige Solomütter?
    Die allermeisten Frauen, die den Schritt für die Kinderwunschbehandlung planen und sich bereits einen Juristen ausgeguckt haben, wissen, dass sie diesen Weg gehen werden. Egal ob mit oder ohne juristische Beratung. Sie sind gut vorbereitet und vernetzt. Sie wollen sich dann mit dem Thema befassen, wenn sie finden, dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Nicht, wann es ihnen aufgezwungen wird.
  • Weil sich die Frauen, die diesen Weg alleine gehen, besonders intensiv auf ihre Rolle als Solomutter vorbereiten, sollten sie sich freiwillig und in ihrem Tempo dafür entscheiden, wann sie sich durch einen “Experten” beraten lassen. Und auch ob sie es wollen. Vielleicht liegt es einigen ja eher, sich im Umfeld anderer Solomütter über diese Thematik zu informieren. Weil diese sich auskennen und die Schritte bereits gegangen sind. Und weil es viel persönlicher ist. 
  • Für andere ist der Aufwand der Vorbereitungen, bis sie endlich den ersten Versuch in einer Kinderwunschklinik starten können, so umfangreich, dass der Weg zum Mutterwerden in immer weitere Ferne rückt. Zumal es für die meisten ein langwieriger Prozess war, bis sie sich überhaupt dazu entschieden haben, alleine Mutter zu werden.
  • Grund #5: Kindeswohlgefährdung? Ernsthaft?

    Trotz aller Vielfalt an Familienmodellen hält sich ein hartnäckiger Mythos: Nur wenn Mutter und Vater gemeinsam ein Kind großziehen, sei das wirklich „gut fürs Kind“.

    Dabei sollte sich längst herumgesprochen haben, dass auch im klassischen Mutti-Vati-Kind-Konstrukt längst nicht alles rosarot ist. Auch dort gibt es Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt – und Umfelder, in denen Kinder ganz sicher nicht unbeschwert aufwachsen.

    Und dann sind da die Solomütter. Frauen, die sich über Monate – oft Jahre – intensiv auf diesen Weg vorbereiten. Die Zeit, Geld, Nerven, Tränen und jede Menge Mut investieren, um ihr Wunschkind willkommen zu heißen. Die wissen, was auf sie zukommt – und es trotzdem tun.

    Diese Frauen übernehmen Verantwortung, bevor überhaupt ein Schwangerschaftstest positiv ist.
    Und sie werden alles dafür geben, dass es ihrem Kind gut geht: Ein stabiles Umfeld, verlässliche Bindungen, liebevolle Fürsorge – kein Luxus, sondern Selbstverständlichkeit.

    Wer diesen Frauen pauschal eine Kindeswohlgefährdung unterstellt, nur weil kein Vater im Spiel ist –
    und dann auch noch behauptet, ein Kind brauche Vater und Mutter für eine „angemessene psychische und sexuelle Entwicklung“ – der hängt nicht nur einer veralteten Vorstellung nach.

    Er unterschätzt auch grob, was elterliche Fürsorge wirklich ausmacht.

    Denn: Es gibt nicht die eine Familienform, die allen anderen überlegen ist. Und an der sich bitteschön alle messen sollen.

    Zum Glück.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sagt hierzu folgendes:

    Einige Autoren in der juristischen Literatur sehen das Kindeswohl in der Vorenthaltung des zweiten rechtlichen Elternteils gefährdet und verweisen insofern auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Übertragung von Embryonen. Es ist zu berücksichtigen, dass ein zweiter Elternteil sowohl eine stärkere finanzielle Absicherung für ein Kind durch Unterhalts- und Erbansprüche bedeutet, als auch eine höhere emotionale Absicherung durch einen zweiten Sorgeberechtigten, zum Beispiel für den Fall der Krankheit.

    Andere Autoren vertreten die Auffassung, das Argument der Kindeswohlgefährdung entspreche angesichts des gesellschaftlichen Wandels und vor dem Hintergrund steigender Scheidungsraten einem nicht mehr zeitgemäßen Weltbild. Als Pauschaleinwand zur Beschränkung des Rechts auf Fortpflanzung sei das Kindeswohl nicht geeignet. Auch unter den konkreten Anknüpfungspunkten der Vorbildfunktion eines weiteren Elternteils, des Armutsrisikos des Kindes und seiner vermögensrechtlichen Absicherung durch Erb- und Unterhaltsrechte sei eine Kindeswohlgefährdung nicht zu erkennen.

    Ausländische Studien würden zeigen, dass sich gerade gut gebildete und finanziell unabhängige Frauen für die rechtliche Einelternschaft entscheiden. Schließlich könne die Handlungsalternative, nämlich die Nichtzeugung des Kindes, dem Wohl dieses Kindes jedenfalls nicht dienen.

    Deutscher Bundestag: Zur Samenspende an alleinstehende Frauen im Hinblick auf die Rechte der Kinder

    Grund #6: Keine „richtige“ Familie?

    Singlefrauen mit Kinderwunsch. Lesbische Paare mit Wunschkind. Zwei Mamas, keine Papas, oder eben: Mama allein auf weiter Flur. Was für viele längst gelebte Realität ist, sorgt bei manchen noch immer für Stirnrunzeln – oder gleich für einen moralischen Kurzschluss.

    Dass die klassische Vater-Mutter-Kind-Familie längst nicht mehr die einzig denkbare Form von Familie ist, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Und trotzdem: Die Frage, wer eine Familie gründen darf – und wer nicht, wird in Deutschland immer noch diskutiert.

    Juristisch betrachtet ist die Sache übrigens klarer als manche es gern hätten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält in einem Gutachten fest, dass Familie im grundrechtlichen Sinne längst nicht mehr zwingend zwei Elternteile braucht:

    „Hierfür ist keine Zuordnung eines zweiten Elternteils notwendig, um in den Genuss des Schutzes von Art. 6 Abs. 1 GG zu gelangen.“ (Siehe: WD 3 – 059/21, Deutscher Bundestag)

    Sprich: Auch eine Mutter allein mit ihrem Kind ist verfassungsrechtlich eine vollwertige Familie.

    Warum also tun sich manche Kliniken, Institutionen oder Ärzt*innen so schwer damit, diese Realität anzuerkennen?

    Ein Blick in die soziologische Forschung zeigt: Die Vielfalt familiärer Lebensformen ist keineswegs ein modernes Phänomen. In ihrem Essay Mutter, Vater, Kind – was heißt Familie heute? beschreibt die Soziologin Anja Steinbach, dass viele der heutigen Familienkonstellationen – von Stieffamilien bis Einelternhaushalte – historisch keineswegs neu sind. Neu ist lediglich, dass sie heute aus freien Stücken entstehen – und nicht aus Not, Krieg oder Tod.

    Und ja: Auch sogenannte Inseminationsfamilien – Familien, die mithilfe von Samenspende oder Eizellspende entstanden sind – gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Bild moderner Elternschaft.

    Und dennoch: In vielen Kliniken wird weiterhin abgefragt, ob da nicht noch irgendwo ein Vater „mit auf der Rechnung“ steht.

    Dass das weder zeitgemäß noch rechtlich haltbar ist, zeigt auch ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch:

    § 1741 Abs. 2 Satz 1 BGB erlaubt die Einzeladoption, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

    Oder mit den Worten des Bundestagsgutachtens:

    Unsere Rechtsordnung darf darauf vertrauen, dass Frauen verantwortungsvolle Entscheidungen über die Art und Umstände der Fortpflanzung treffen.

    Das wäre doch mal ein schöner Anfang.

    Grund #7: „Risiken fürs Kind“ – oder einfach ein anderer Weg?

    Ein besonders beliebtes Argument, wenn es um die Ablehnung von Singlefrauen in der Reproduktionsmedizin geht: „Aber was ist mit dem Kind? Das hat doch dann nur eine rechtliche Bezugsperson! Und keine zweite Familienlinie!“

    Tja. Das stimmt. Und es ist trotzdem kein Grund, einer Frau den Zugang zur Kinderwunschbehandlung zu verwehren.

    Denn: Auch das Gesetz selbst erkennt diese Form der Elternschaft inzwischen an. Nach § 1600d Abs. 4 BGB darf ein Samenspender bei einer medizinisch unterstützten Befruchtung nicht als rechtlicher Vater festgestellt werden – selbst wenn er das wollte.

    Das bedeutet: Der Staat selbst legt fest, dass eine Frau auch ohne rechtlichen Partner ein Kind bekommen darf – und schützt den Spender gleichzeitig vor rechtlichen Ansprüchen. Trotzdem soll dieser Weg angeblich riskanter fürs Kind sein?

    Die Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) formuliert es differenzierter. In ihrer Stellungnahme Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung (2019) heißt es:

    „Sofern eine Solomutterschaft mithilfe der Fortpflanzungsmedizin herbeigeführt wird, sollte absehbar sein, dass damit verbundene Nachteile so weit wie möglich durch eigene Vorkehrungen der Mutter oder durch Dritte (Freunde, Eltern der Mutter) ausgeglichen werden können.“

    Ein realistischer Ansatz – kein Alarmismus.

    Und was das Kindeswohl betrifft? Auch hier lohnt sich ein Perspektivwechsel. In vielen Studien – etwa durch Susan Golombok, die seit Jahrzehnten zu Familienmodellen jenseits der Norm forscht – zeigt sich immer wieder: Kinder von Solomüttern sind genauso stabil, geliebt und gut entwickelt wie Kinder aus Zwei-Eltern-Familien.

    Was ihnen fehlt, ist nicht der zweite Elternteil. Sondern oft die gesellschaftliche Anerkennung dafür, dass auch ihre Familie eine Familie ist.

    Die Perspektive der Spenderkinder: Kein Vater – kein Problem?

    Susan Golombok, eine der renommiertesten Forscherinnen im Bereich der Familienpsychologie, beschäftigt sich seit über vier Jahrzehnten mit den Auswirkungen von assistierter Reproduktion – insbesondere mit dem Leben von Spenderkindern. In ihrem Beitrag The psychological wellbeing of ART children: what have we learned from 40 years of research? beleuchtet sie auch die Situation von Kindern, die bei einer Solomutter aufwachsen. Also mit nur einer Mutter – ohne präsenten Vater im Alltag.

    Die Frage, die sich viele stellen: Sind diese Kinder benachteiligt? Fehlt ihnen etwas? Entwickeln sie sich „anders“?

    Golomboks Antwort: ein klares Nein.

    In ihren Studien zeigen sich keinerlei signifikanten Unterschiede – weder in Bezug auf die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung noch bei emotionalen oder verhaltensbezogenen Auffälligkeiten. Anders gesagt: Kinder von Solomüttern sind genauso gut entwickelt, genauso psychisch stabil, genauso geliebt wie Kinder aus sogenannten „intakten“ Zwei-Eltern-Familien.

    Wirklich auffällig werden dagegen vor allem Kinder aus hochkonflikthaften Trennungsfamilien – also solche, die nach einer Scheidung oder Trennung zwischen Elternteilen hin- und herpendeln müssen. Dort treten häufiger Verhaltensprobleme auf, etwa Wut, Selbstwertprobleme oder Loyalitätskonflikte.

    Und trotzdem wird die freiwillige Entscheidung zur Solomutterschaft oft kritisch beäugt. Ganz nach dem Motto: Wie kann sie nur? Sie nimmt dem Kind doch den Vater!

    Was dabei gerne übersehen wird: Unsere Kinder wurden nicht verlassen. Sie wachsen von Anfang an mit einer Mutter auf – in einem stabilen und liebevollen Umfeld. Ohne Drama, ohne Trennung, ohne Papageist, der sich plötzlich verabschiedet. Für sie ist diese Familienform ganz einfach normal. Punkt.

    Künstliche Befruchtung nur bei „medizinischer Indikation“?

    Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Wunschmutterschaft ist – wie könnte es anders sein – ein juristischer Graubereich: Manche Mediziner*innen berufen sich auf § 6 der TPG-Gewebeverordnung. Dort steht:

    „Für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung ist es erforderlich, dass nach ärztlicher Beurteilung die Verwendung medizinisch indiziert und der gesundheitliche Schutz der Empfängerin und des Kindes gewährleistet sind.“

    Was damit gemeint ist? Nur wer nachweislich unfruchtbar ist – also körperlich gesehen – erfüllt angeblich die Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung.

    Dass ein unerfüllter Kinderwunsch auch psychisch und emotional belastend ist? Geschenkt.

    Dass lesbische Paare und alleinstehende Frauen medizinisch keine „klassischen“ Fruchtbarkeitsprobleme haben (müssen), ihr Wunsch aber ebenso legitim ist? Nicht vorgesehen.

    Was hier deutlich wird: Der Begriff der „medizinischen Indikation“ ist dringend reformbedürftig – denn er wird zum Ausschlusskriterium für viele Frauen, deren Kinderwunsch genauso tief, ehrlich und durchdacht ist wie der jeder anderen.

    Bereit für deinen eigenen Weg? 🌱

    Wenn du bis hierher gelesen hast, weißt du vermutlich schon, wie viel Mut, Vorbereitung und Klarheit es braucht, um den Weg zur Solomutterschaft zu gehen. Du hast gesehen, wo die Stolpersteine liegen – aber auch, dass du ihnen nicht hilflos ausgeliefert bist.

    👉 Du willst wissen, welche Schritte jetzt konkret anstehen?
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    Dann ist dieser Artikel für dich geschrieben: 📘 Step by Step zur Solomama – Wie du dich gut vorbereitest, bevor du losgehst

    Er zeigt dir, was wirklich wichtig ist, worauf du getrost pfeifen kannst – und wo es Sinn macht, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen.

    Denn du musst diesen Weg nicht alleine gehen.
    Aber du darfst ihn ganz alleine wählen. 💪💜

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