Liebe Kinderwunschkliniken, behaltet eure Garantieperson: Warum eure Forderung ein Irrweg ist – und Patientinnen vergrault

Stell dir vor, du entscheidest dich als Singlefrau für ein Kind.
Hast recherchiert, kalkuliert, durchgefühlt. Deine Excel-Tabelle mit Samenbanken hat mehr Farben als ein Pantone-Fächer. Du bist bereit.

Und dann kommt die Klinik und sagt:
„Schön, dass Sie da sind. Und wer bürgt fürs Baby?“

Bitte was?!

Ich bin hier, weil ich Verantwortung übernehme. Weil ich bereit bin, ein Kind alleine großzuziehen. Und weil ich keinen Partner habe – und auch keinen brauche, um ein gutes Elternteil zu sein. Aber jetzt soll ich plötzlich eine sogenannte Garantieperson benennen?

Von Verantwortung – und wem sie wirklich trägt

Ein Kind zu bekommen ist keine Laune. Und keine Schnäppchenaktion mit Rückgaberecht. Es ist eine bewusste Entscheidung. Frauen, die diesen Weg allein gehen, tun das mit offenen Augen – und meist besser vorbereitet als manch verheiratetes Paar.

Eine „Garantieperson“, die im Notfall einspringt – finanziell, organisatorisch oder emotional –, mag auf dem Papier wie eine nette Sicherheitsvorkehrung wirken. In der Realität ist sie vor allem eins: ein rechtlich irrelevanter Wisch, der Misstrauen gegenüber alleinstehenden Frauen zementiert.

Denn machen wir uns nichts vor:
Diese Verträge sind juristisch nicht bindend. Kein Amt, kein Gericht, keine Behörde kann daraus eine echte Verpflichtung ableiten. Und dennoch kommt es vor, dass genau diese Zettel später zu Problemen führen – bei Anträgen auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss.
Weil manche Sachbearbeiter*innen daraus eine Art „elternähnliche Gemeinschaft“ konstruieren. Und das ist nicht nur absurd – es ist gefährlich.

Was viele nicht wissen

Ein häufiger Irrtum: Manche Kliniken tun so, als sei eine Garantieperson gesetzlich vorgeschrieben – ist sie aber nicht.
Wer sich als Singlefrau bewusst für ein Kind entscheidet, wird automatisch zur rechtlich verantwortlichen Bezugsperson. Punkt. Keine Unterschrift von Tante Helga nötig.

Das ganze Konzept stammt aus einer Zeit vor dem Samenspenderregistergesetz (§1600d BGB). Heute ist das überflüssig.
Denn Samenspender sind rechtlich raus – und wer als Klinik Angst vor Unterhaltsklagen hat, sollte lieber in gute Aufklärungsarbeit und fundierte Verträge investieren statt in Bürokratie, die Frauen kleinmacht.

Und überhaupt: Was diese Garantieperson eigentlich tun soll, ist völlig uneinheitlich.
Mal reicht ein Vorname. Mal wird ein offizieller Nachweis gefordert.
Mal eine vollumfängliche Erklärung, wer im Fall von Tod, Krankheit oder Weltuntergang alle Entscheidungen für das Kind übernimmt.
Aber rechtlich bindend ist das alles nicht. Und genau das macht es so gefährlich, wenn Behörden daraus später Konsequenzen ziehen.

Eine Garantieperson ist kein Co-Elternteil – und darf nicht als solcher behandelt werden

Was in Kinderwunschkliniken teilweise verlangt wird, hat mit Realität und Lebenswirklichkeit wenig zu tun.
Niemand würde einer verheirateten Frau eine dritte Person zur Seite stellen, falls der Ehemann irgendwann ausfällt. Aber einer Singlefrau wird unterstellt, dass sie es alleine nicht schaffen kann. Dass sie jemanden braucht, der „für alle Fälle“ parat steht.

Doch wofür eigentlich?

  • Für die Kita-Anmeldung?
  • Für den Kindergeburtstag mit Muffins?
  • Für den Fall, dass die Waschmaschine streikt?

Wer sich entscheidet, ein Kind allein zu bekommen, weiß: Sie trägt die volle Verantwortung. Emotional. Finanziell. Organisatorisch. Und sie trifft diese Entscheidung nicht leichtfertig.

Und genau deshalb braucht sie keine vorgeschobene Absicherung – sondern die Möglichkeit, selbst Vorkehrungen zu treffen:
Sorgerechtsverfügungen, Vollmachten, Versicherungen.
Alles Dinge, die im Gegensatz zum Garantiepersonen-Formular tatsächlich etwas bewirken – und sich flexibel anpassen lassen, ohne dass man schon vor der ersten Insemination den idealen Notfall-Elternteil bestimmen muss.

Wenn Kliniken glauben, sie müssten sich absichern

Natürlich kann ich nachvollziehen, dass eine Klinik Risiken abwägen will.
Aber dann bitte ehrlich. Sagt nicht, es gehe um das Kindeswohl, wenn in Wahrheit die Angst vor Haftung im Raum steht. Und hört auf, unter dem Deckmantel des Schutzes ein übergriffiges System zu etablieren, das nicht auf Partnerschaft, sondern auf Kontrolle basiert.

Denn die Wahrheit ist: Kliniken, die auf dieser Formalie beharren, werden Patientinnen verlieren.
Vor allem die, die gut informiert sind – und sich nicht zum Spielball von Vorschriften machen lassen, die weder medizinisch noch ethisch begründbar sind.

Es geht auch anders

Es gibt sie, die Kliniken, die diesen Wandel mitgehen.
Die Frauen auf Augenhöhe begegnen. Die wissen: Verantwortung ist nichts, was man delegieren muss – sie gehört in die Hände der Frau, die sie trägt.

Und jetzt du: Hast du selbst Erfahrungen gemacht – positiv oder herausfordernd – mit Kliniken, die (nicht) auf einer Garantieperson bestanden haben?
Dann schreib es gern in die Kommentare. Welche Klinik hat dich ernst genommen – und nicht mit unnötigen Hürden belastet?

Dein Erfahrungswert kann anderen helfen – und sichtbar machen, wo Selbstbestimmung bereits Realität ist.

Dein Kommentar könnte jemand anderem Mut machen. Oder Trost spenden. Oder einfach ein verdammt gutes Gefühl geben.
Deine Worte dürfen hier landen – roh, echt und ungeschminkt. 

Was geht dir nach dem Lesen durch den Kopf?

Und jetzt du.

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