Musstest du vor deiner Behandlung ein notarielles Dokument vorweisen, in dem eine andere Person eine Bürgschaft für dein Kind übernimmt? Oder musstest du andere Voraussetzungen erfüllen, um als alleinstehende Frau behandelt zu werden?
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Weder war es im Berliner Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche notwendig, ein notariell beglaubigtes Dokument vorzuweisen, noch musste ich andere Voraussetzungen erfüllen, um behandelt zu werden.
Das ist allerdings in Deutschland von Klinik zu Klinik anders geregelt, sodass bei einigen etwa eine Garantieperson erforderlich ist. Hiermit möchte die Klinik sicherstellen, dass es einen zweiten Versorger für dein Kind gibt und das Kindswohl nicht gefährdet wird für den Fall, dass dir als künftige Mama etwas zustößt.
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