Hast du bereits darüber nachgedacht, die Kosten der Kinderwunschbehandlung bei der Krankenkasse einzufordern oder von der Steuer abzusetzen?

Kinderwunsch ohne Partner aber die Kosten für die Kinderwunschbehandlung sind zu hoch? Bitte hier entlang.

Bisher sträuben sich die meisten Krankenkassen, wenn es darum geht, einer alleinstehenden Frau ihren Kinderwunsch zu finanzieren. So können durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse in der Regel keinerlei Kosten geltend gemacht werden. Obwohl natürlich auch eine Singlefrau Fruchtbarkeitsprobleme haben kann.

Was sich aber definitiv lohnt, ist es, die Behandlungskosten – und zwar inklusive Sperma und Fahrtkosten zur Klinik – in der Steuererklärung anzugeben. Laut eines Urteils aus Juni 2020 des Finanzgerichts Münsters haben auch Frauen, die ohne Partner an ihrer Seite schwanger werden wollen, die Möglichkeit, ihre angefallenen Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.

Als eine Voraussetzung wird angegeben, dass die Frau, die sich ihren Kinderwunsch ohne Partner erfüllen möchte, Fruchtbarkeitsprobleme haben muss. Im Urteil ist von einer „krankheitsbedingten Sterilität“ die Rede.

Es muss aber gar nicht immer sein, dass die Frau tatsächlich immer Fruchtbarkeitsprobleme hat, die akut sind. In einigen Fällen genügt es, dass eine Überweisung der Frauenärztin in eine Kinderwunschklinik vorliegt. In anderen Fällen wollte das Finanzamt eine Begründung für die Behandlung in einem Kinderwunschzentrum, wo der Verweis auf dieses Urteil genügte. Und in wieder anderen Fällen wurden konkrete Begründungen angefordert, woraufhin Frauen z.B. erwähnt haben, dass sie bereits über ein Jahr versuchen schwanger zu werden oder dass sie unter einem unregelmäßigen Zyklus leiden.

Ich kann auf jeden Fall empfehlen, Einspruch einzulegen, sollte die Behandlung nicht bezahlt werden.

Auf dem Kanal Solomamawege hat sich Katrin unter anderem hierzu mit Rechtsanwalt Andreas Wucherpfennig unterhalten. Das Video kannst du dir hier auf Instagram anschauen. Oder hier auf YouTube.

 

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